Fahrkartenkontrolle
Die U-Bahnwache ist berechtigt, für die MVG Fahrkartenkontrollen vorzunehmen. Dieses geschieht stichprobenartig im Rahmen des
Streifendienstes.
Außerdem gehört die Fahrkartenkontrolle auf den MVG Nachtlinien zu den Aufgaben der U-Bahnwache.
Die Mitarbeiter der U-Bahnwache haben vor Ort keinen Ermessensspielraum, d. h. wer ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird,
erhält eine sogenannte "Kontrollbeanstandung". Fahrgäste, die z. B. ihre gültige Fahrkarte zu Hause vergessen haben,
können diese innerhalb der nächsten Tage nachreichen, so dass nur eine geringe Bearbeitungsgebühr und nicht das volle erhöhte
Beförderungsentgelt fällig wird. Die notwendigen Informationen hierzu finden Sie auf der Rückseite der Zahlungsaufforderung
– oder noch einfacher: Fragen Sie das Kontrollteam.
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