Umgang mit "Problemfahrgästen"


Die große Mehrheit der täglich fast eine Million U-Bahn-Nutzer hält sich an die Regeln und sorgt so für ein angenehmes Miteinander in Bahnhöfen und Zügen. Eine kleine Zahl von Fahrgästen tut dies aber leider nicht und wird dadurch von den anderen als Ärgernis, in manchen Fällen auch als Bedrohung empfunden. Gegen diese Fahrgäste geht die U-Bahnwache konsequent vor, Beförderungsbedingungen, Hausrecht und sonstige gesetzliche Grundlagen schaffen dazu eine klare Handlungsbasis.
U-Bahnwache Einblicke

Werden schlafende Fahrgäste auf den Bahnhöfen oder in den Züge angetroffen, sind diese schon aus Gründen der Fürsorge anzusprechen. Bei übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum muss medizinische Hilfe angefordert werden.
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In der Mehrheit der Fälle gelingt es aber, die "Schläfer" ohne fremde Hilfe wieder "zum Leben zu erwecken". Es wird dann überprüft, in wie weit der Betreffende ansprechbar ist und ob er, ohne sich und andere zu gefährden, seine Fahrt fortsetzen kann.
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In jedem Fall werden die Personalien von Fahrgästen, die gegen die geltenden Regeln verstoßen, überprüft. Je nach Schwere des Verstoßes und der Zahl der bereits in der Vergangenheit registrierten Fälle wird ein Verweis aus dem Bahnhof, ein Beförderungsausschluss oder ein Hausverbot ausgesprochen, ggf. auch eine Strafanzeige gestellt.
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Wenn alle verbalen Mittel ausgeschöpft sind, werden uneinsichtige und aggressive Fahrgäste unter Anwendung von körperlichem Zwang aus dem Bahnhof entfernt. Nur dank der konsequenten Durchsetzung der geltenden Regeln ist es möglich, die hohe objektive und subjektive Sicherheit in der Münchner U-Bahn aufrecht zu erhalten. Beförderungsausschluss oder ein Hausverbot ausgesprochen, ggf. auch eine Strafanzeige gestellt.

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