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Die SWM verfügen über ein unternehmensinternes Hinweisgebersystem, das auch das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 8, 9 LkSG umfasst. Über dieses können Mitarbeiter*innen und Dritte Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze oder interne Regelwerke vertraulich - und auf Wunsch auch anonym – abgeben. Informationen zu den zuständigen internen Meldestellen sowie zum Ablauf des Hinweisverfahrens (Verfahrensordnung) finden Sie bitte hier.